Allgemeine Informationspflicht nachVSBG

1. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Herr Rechtsanwalt Wolf D. Biedermann ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

  

2. Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit § 37 VSBG

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, da eine Beilegung unserer Streitigkeit über … nicht gelungen ist, bin ich gesetzlich verpflichtet, Sie auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen. Dies ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org. Ich bin grundsätzlich bereit, an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen