Mietrecht

Die jahrelange intensive Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern sowie Hausverwaltungen hat deutlich gemacht, dass Probleme innerhalb eines Mietverhältnisses sehr oft bereits im Vertrag selbst angelegt werden. Die Verwendung eines Muster-/Formularvertrags erleichtert zwar den Abschluss eines Mietvertrags zwar. Ihre individuellen Belange sind allerdings unbedingt zu berücksichtigen. Ein Kreuz an der falschen Stelle gilt während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses.

  

Daher berate und vertrete ich Sie gern bei der

 

Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen

  

   sowie bei

 

  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungen
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Fragen zur Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und   Kleinreparaturklauseln
  • Mieterhöhungen
  • Räumungs- und Zahlungsklagen
  • Zwangsräumungen
  • Räumungsschutz.

 

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Rufen Sie mich an unter +49 89 23 71 18 20 oder schicken eine Mail an

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